Zollvorschriften der Republik Kroatien stimmen beinahe vollständig mit den Vorschriften und Normen der Europäischen Union überein, aber im Bezug auf die Einfuhr von Gegenständen für nicht kommerzielle und private Nutzung, deren Wert weniger als 1000 HRK beträgt, muss keine Zoll und Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Die kroatischen Zollbestimmungen sind mit jenen aus der Europäischen Union übereingestimmt. Bei der Eintragung von Waren für den persönlichen Gebrauch ist es nicht verpflichtend, Zoll und Umsatzsteuer zu zahlen, deren Wert 1000 Kuna nicht überschreitet. Jede mehr wertige professionelle Ausrüstung und technische Geräte müssen registriert werden.
Geld in lokalen und fremden Währungen und auch Schecks können sowohl fremde als auch kroatische Staatsangehörige, deren Aufenthalt im Ausland ist, nach Kroatien ein – und ausführen. Sie sind jedoch verpflichtet jede Summe zu registrieren, die 10000 Kuna oder mehr beträgt.
Menschen, die keinen ständigen oder zeitweiligen Wohnsitz oder keinen ständigen Aufenthalt in der Republik Kroatien haben, haben das Recht auf eine Erstattung von Steuern (MwSt.) auf in Kroatien gekaufte Artikel für einen Betrag von mehr als 740 Kuna auf einer einzigen Rechnung. Die Rückerstattung wird durch das ausgefüllte Tax cheque Formular beantrag, die von den Zollbehörden auf der Grenze bescheinigt werden muss und das mindestens 3 Monate ab dem Kaufdatum. Der Antrag auf Erstattung muss persönlich innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden.