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Reiseführer - Informationen für Reisende

Kroatien ist seit Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Die Grenzkontrollen sind jedoch noch immer aufrecht. EU-Bürger können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis nach Kroatien einreisen und es wird nur eine oberflächliche Kontrolle vorgenommen. Drittstaatenangehörige können auch genauer kontrolliert werden.

Die Bewohner von Australien, Argentinien, Zypern, Japan, Kanada, Neuseeland, den Vereinigten Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten brauchen kein Visum um einzureisen und in Kroatien bis zu 90 Tagen zu bleiben.

Die Bewohner einiger Staaten brauchen noch immer ein Visum, um den Eintritt in Kroatien zu beantragen, und Adriatic.hr bietet Ihnen die Möglichkeit für die Rückerstattung der Visumkosten. Visumanspruch können Sie in den kroatischen Botschaften in Ihrem Land einreichen oder in der nächsten kroatischen Botschaft in anderem Land. Eine Liste der diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen im Ausland können Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration finden.

Auch die Fremden, die Inhaber folgender Dokumente sind:


Die Reisedokumente und Visen

Kroatien ist seit Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Die Grenzkontrollen sind jedoch noch immer aufrecht. EU-Bürger können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis nach Kroatien einreisen und es wird nur eine oberflächliche Kontrolle vorgenommen. Drittstaatenangehörige können auch genauer kontrolliert werden.

Die Bewohner von Australien, Argentinien, Zypern, Japan, Kanada, Neuseeland, den Vereinigten Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten brauchen kein Visum um einzureisen und in Kroatien bis zu 90 Tagen zu bleiben.

Die Bewohner einiger Staaten brauchen noch immer ein Visum, um den Eintritt in Kroatien zu beantragen, und Adriatic.hr bietet Ihnen die Möglichkeit für die Rückerstattung der Visumkosten. Visumanspruch können Sie in den kroatischen Botschaften in Ihrem Land einreichen oder in der nächsten kroatischen Botschaft in anderem Land. Eine Liste der diplomatischen Vertretungen und konsularischen Vertretungen im Ausland können Sie auf der offiziellen Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integration finden.

Auch die Fremden, die Inhaber folgender Dokumente sind:

  • der Aufenthaltsgenehmigung, die in einem Mitgliedstaat des Schengen-Raums ausgestellt ist
  • des Schengen-Visums (C) für zwei oder mehrere Eingänge
  • des langfristigen Visums (D), das von einem Mitgliedstaat Schengen-Raum ausgestellt ist. Visen müssen auch im Moment des Ausganges aus der Republik Kroatien gültig sein

Die Dokumente für Haustiere

Wenn Sie nach Kroatien mit Ihrem Haustier kommen möchten, können Sie jeden Grenzepunkt übertreten, ohne dass Sie Veterinärkontrolle machen und das unter bestimmten Bedingungen und mit entsprechenden Dokumenten.

Zu Haustieren zählen folgende Tiere: Hunde, Katzen, Stinktiere, Wirbellose, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel, Nager und Hauskaninchen.

Die Haustiere, in Begleitung ihrer Besitzer, sollten unbedingt entsprechende Dokumente haben, und Hunde, Katzen und Stinktiere müssen mit einem Chip bemerkt sein.

Die Dokumente, die die Inhaber für ihre Tiere zeigen müssen:

  • der Reisepass oder Veterinärausweis
  • Bescheinigung über die Impfung gegen Tollwut, was in einem Reisepass oder entsprechendem Dokument von der Seite eines zugelassenem Tierartzt bestätigt sein sollte zusammen mit dem Datum der Gültigkeit der Impfung

Wenn über die Grenze fünf oder weniger Haustiere überführt werden, werden die Zollbeamte an allen kroatischen Grenzübergängen die Überprüfung durchführen.

Wenn mehr als fünf Haustiere übergetragen werden oder im Fall dass der Reisende kein Inhaber der Tiere ist, muss der Tierinspektor an der Grenze eine Kontrolle der Tiere erledigen. In diesem Fall kann die Übertragung der Tiere über die Grenze nur an jenen Grenzübergängen erledigt werden, wo es einen Tierinspektor gibt.

In Kroatien ist durch die Veterinärvorschriften der Import und der vorübergehende Aufenthalt von potenziell gefährlichen Hunden der Zucht Pitt Bull Terrier und deren Mischlinge verboten, die nicht im Register der Internationalen Kennel Federation (FCI) eingeschrieben sind.


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